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AGB

1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und ANTRIB Produktions GmbH (nachfolgend ANTRIB genannt) gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von ANTRIB ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von ANTRIB vorgenommen werden und sich auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die jeweils aktuellen AGB werden auf der Homepage von ANTRIB veröffentlicht.

2. Vertragsabschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist der Auftrag, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden. Die Angebote von ANTRIB sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag eine Woche nach Zugang bei ANTRIB gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von ANTRIB als angenommen, sofern von ANTRIB nicht - etwas durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages - zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.
3. Leistung und Honorar
Wenn nicht anders vereinbart wird ca. 1/3 des Honorars bei Auftragserteilung, ca. 1/3 beim Event und der Restbetrag bei Schlussrechnung fällig Alle Leistungen von ANTRIB, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Dies gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von ANTRIB. Alle von ANTRIB erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge von ANTRIB sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird von ANTRIB den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekanntgibt. Für alle Arbeiten von ANTRIB, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt ANTRIB eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen sind vielmehr unverzüglich ANTRIB zurückzustellen.

4. Verpflichtung zur Verschwiegenheit
Die Mitarbeiter von ANTRIB und die hinzugezogenen Dritten verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.

5. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen von ANTRIB (z.B. Ideen, Konzepte etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum von ANTRIB. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit ANTRIB darf der Kunde die Leistungen von ANTRIB nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Änderungen von Leistungen von ANTRIB durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von ANTRIB und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen von ANTRIB, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung von ANTRIB erforderlich. Dafür steht von ANTRIB und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu (s. Pkt. 3).

6. Genehmigung
Alle vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden Leistungen von ANTRIB sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Werktagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistung von ANTRIB überprüfen lassen. ANTRIB veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden. Die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.

7. Kennzeichnung
ANTRIB ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf von ANTRIB und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

8. Termine
ANTRIB bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zuständigen Rechte, wenn er ANTRIB eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an ANTRIB. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ANTRIB. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von ANTRIB - entbinden ANTRIB jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

9. Zahlungen
Rechnungen von ANTRIB sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 6,5 Prozent p.a. über der Bankrate als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ANTRIB.
Rabatt und Skonto gelten ausdrücklich nur in Schriftform.

Rabatte und Skonto werden nur bei promter Bezahlung, innerhalb von 3 Arbeitstagen gewährt und werden bei Zahlungsverzug nachverrechnet. 

10. Haftung
a)Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bei den von ANTRIB vorgeschlagenen Kommunikationsmaßnahmen ist ausdrücklich der Kunde verantwortlich. Insbesondere wird der Kunde eine von ANTRIB vorgeschlagene PR-Maßnahme erst dann freigegeben, wenn er sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der PR-Maßnahme verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung von ANTRIB für Ansprüche, die auf Grund der PR-Maßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
b) ANTRIB haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet ANTRIB nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögesnschäden des Aftragsgebers. Ausschluss finden überdies alle Schäden, die durch höhere Gewalt (Wetter, behördliche Anordnungen, etc.) entstehen oder entstanden sind, oder die auf Grund der besonderen Umstände der durchzuführenden Arbeiten oder Bautätigkeiten (Bewegen von schweren Lasten, Arbeiten mit schwerem Gerät, etc. nicht auszuschließen oder vorhersehbar sind (zb. Flurschäden, Schäden an Durch- oder Einfahrten, etc.)

c) Für die von ANTRIB errichteten oder vermittelten Bühnen, Tribünen oder sonstige Bauwerke oder Gerüstbauten, muss der Auftraggeber für eine statische Abnahme und Genehmigung durch einen Ziviltechniker oder einen Vertreter der örtlichen Behörden sorgen, sofern nicht explizit von ANTRIB angeboten.

Gleiches gilt für das Hängen von Lasten (Rigging) bei Konzerten oder sonstigen Veranstaltungen, sowie die Befundung von elektrischen Anschlüssen und Anlagen. ANTRIB schließt jede Haftung bei Nichteinhaltung dieses Punktes aus.


11. Gewährleistung und Schadenersatz
a) Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Förderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz von ANTRIB beruhen.

b) Der Mietgegenstand ist vom Auftraggeber vor Diebstahl und Beschädigung zu schützen. Der Auftraggeber haftet für den Mietgegenstand ab der Bereitstellung oder Entladung bis zur transportsicheren Verladung bzw. Wareneingang bei ANTRIB.

Für abhanden gekommene oder beschädigte Mietgegenstände trägt der Auftraggeber alle zur Wiederbeschaffung auflaufenden Kosten. Verluste werden mit dem tagesaktuellen Wiederbeschaffungswert berechnet. Reparaturen berechnen sich aus Materialkosten, Arbeitskosten und auftretenden Transporten. 

c) Insoweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, bleibt jeglicher Schadensersatzanspruch gegen ANTRIB, ihre Vertreter, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. ANTRIB haftet ebenso nicht für Schäden durch Dritte, oder die seitens des Auftraggebers aus Unterlassung, Verletzung oder Übertretung seiner Sorgfaltspflichten oder gesetzlicher Vorschriften und Bestimmungen resultieren, oder dadurch entstehen, dass der Auftraggeber Informationen ANTRIB vorenthalten hat.

d) Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. 


12. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehung zwischen Kunden und ANTRIB und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. EU-Recht kommt ausdrücklich nicht zur Anwendung.

13. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen ANTRIB und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von ANTRIB, das ist Wien, örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.

AGB: Über uns
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